Über uns


Wir sind ein Team von erfahrenen Piloten mit langjähriger Erfahrung und regelmäßigem Training. Unsere Leidenschaft für das Gleitschirmfliegen speisen wir stetig durch vielseitige Flugerlebnisse im Schwarzwald sowie international. Während unser Fokus in der Hauptsaison auf tollen Erlebnissen mit unseren Passagieren liegt, fliegen wir auch im Winter in „Ganzjahres-Fluggebieten”. So bleiben wir immer in Übung und kommen gut trainiert in die neue Saison.
So oft es uns auch in die Luft zieht, die wichtigste Regel lautet immer: „Erst, wer sicher landet, ist ein guter Pilot!“ Mit einem Gleitschirm-Tandemflug möchten wir Dir ein unvergessliches Erlebnis in der Welt des Gleitschirmfliegens ermöglichen. Dabei nehmen wir uns Zeit und gehen individuell auf die Bedürfnisse unserer Gäste ein.


Johannes Chalk
Johannes Chalk

Lorenz Dycke
Lorenz Dycke

Kalle Hueglin
Kalle Hueglin

Thomas von Renner
Thomas von Renner

Jochen Holzer
Jochen Holzer

Ralf Bosch
Ralf Bosch

Dirk Rüsen
Dirk Rüsen

Jochen Holzer
Heiko Gissler






Unser Klimabeitrag




Wir glauben, dass auch ein Beitrag im Kleinen einen Unterschied machen kann.
Da wir in unserem wunderschönen Sport viel Zeit in der Luft und in der Natur verbringen, ist uns bewusst, wie wichtig es ist, für den Erhalt etwas beizutragen.
Gleitschirmfliegen ist ein Natursport, bei dem wir ohne Motor die Winde nutzen und somit im Einklang mit der Natur fliegen.
Gerade daher ist ein Gleitschirmflug eine umweltfreundliche Art des Fliegens.
Es entstehen jedoch auch durch das Betreiben unserer Webseite, die Herstellung und Wartung unserer Ausrüstung oder durch (An-)Fahrten CO²-Emissionen. Diese wollen wir mit einbeziehen. Wir kompensieren daher 10.000 kg CO²/Jahr. Das entspricht ungefähr 60.000 gefahrenen Kilometern mit dem Auto. Dafür unterstützen wir namhaften Klima- Organisationen,, welche durch gezielte und verifizierte Klimaschutzprojekte helfen, CO²- Emissionen einzusparen.







unser Klimabeitrag





Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform Luftzeiten sowie der teilnehmenden Piloten





Rechtliche Erläuterung
Luftzeiten ist eine eingetragene und geschützte Wortmarke, welche der Bewerbung und Vermittlung von Gleitschirm Tandemflügen dient. Johannes Chalk und Lorenz Dycke betreiben die Webseite luftzeiten.de lediglich gemeinschaftlich zu gemeinsamen Werbe-und Vermittlungszwecken.
Gleitschirm- Tandemflüge werden ausschließlich durch lizensierte, geprüfte und erfahrene Gleitschirm Tandempiloten ausgeführt, welche als selbständige Einzelunternehmer, folgend genannt als Pilot(en) agieren.

Wir sind ein Team von selbständigen Piloten, welche im folgenden aufgeführt sind:
  • Johannes Chalk, Ennerbachstr. 16, D-79674 Todtnau
  • Lorenz Dycke, Blauenstr. 55, CH-4054 Basel
  • Karl-Micheal Hüglin, Haupstr. 62, D-79367 Weisweil
  • Thomas von Renner, Alice-Salomon. Str. 8, D-79111 Freiburg
  • Ralf Bosch, Ludwig-Zier-Str.24, 78120 Furtwangen
  • Dirk Rüsen, Baslerstr. 10/1, 79400 Wollbach
  • Heiko Gissler, Vogesenstr. 23, 79115 Freiburg
  • Jochen Holzer, Ausstr. 44, 77933 Lahr

    Vertragspartner betreffend eines Gleitschirm-Tandemflugs ist der ausführende Pilot selbst. Beim Erwerb eines Gutscheins ist dies der Pilot, welcher den Gutschein ausgestellt hat. Durch den Flugantritt des Passagiers kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem jeweiligen Piloten und dem Passagier zustande. Bei der Durchführung eines Gleitschirm- Tandemfluges ist also der ausführende Pilot selbst Unternehmer der Leistung und somit haftender Vertragspartner gegenüber dem Passagier.
    Der ausführende Pilot trägt die Verantwortung für die Flugplanung sowie die sichere Durchführung des Gleitschirm-Tandemfluges. Die Verpflichtungen des Passagiers gemäß der Beförderungsbedingungen, siehe Beförderungsvertrag, bleiben davon unberührt.

    Beförderungsbedingen gemäß des Beförderungsvertrags
  • 1. Die sichere Durchführung des Passagierflugs mit dem Gleitschirm erfordert vom Passagier eine genaue Befolgung der Anweisungen des Piloten zu den Startvorbereitungen, dem Start selbst, dem Flug und der Landung. Diese werden dem Passagier im Rahmen einer Einweisung bei der Vorbesprechung des Fluges bekannt gegeben. Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht insbesondere bei Start und Landung. Der Pilot muss sich in diesen Phasen besonders darauf verlassen können, dass der Passagier die erforderlichen Abläufe und Bewegungen so ausführt, wie in der Vorbesprechung erläutert wurde, bzw. wie sie vom Piloten direkt angewiesen werden. Es muss dem Passagier bewusst sein, dass ein Fehlverhalten zu Unfällen mit dem Risiko schwerer Körperschäden führen kann. Dazu gehören z.B. beim Start das Beenden des Startlaufs vor dem Abheben, das Einnehmen einer sitzenden Haltung bevor der Pilot dies anweist, im Flug ein Verhalten, welches den Piloten in grober Weise von der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Luftfahrzeugführer ablenkt, bei der Landung nicht die Lauf- oder Sitzposition einzunehmen, die der Pilot für eine sichere Landung anweist oder bei der Lauf-Landung nicht oder nicht ausreichend zu laufen.
  • 2. Der Pilot ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug abzusagen, wenn die Wetterbedingungen nicht sicher genug sind, um den Flug ordnungsgemäß durchzuführen, er begründete Zweifel daran hat, dass der Passagier den Anforderungen des Fluges sicher gewachsen ist bzw. den Anweisungen folgen wird, oder er feststellt, dass ein technischer Mangel der Ausrüstung einer sicheren Durchführung des Fluges entgegensteht.
  • 3. Der Passagier ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug nicht anzutreten, wenn er unter Alkohol/Drogeneinfluss steht, unter dem Einfluss von betäubenden, bewusstseinsverändernden oder aufputschenden Medikamenten steht, unter einer Erkrankung des Kreislaufs, der Nerven, der Wahrnehmung, des Herzens oder des Bewegungsapparates leidet oder die vom Piloten unter 1. genannte Einweisung nicht erhalten oder diese nicht verstanden hat.
  • 4. Die bestehende Passagier-Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers bzw. des Gerätehalters deckt die Haftung auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 44 ff Luftverkehrsgesetz). Dies betrifft die Gesundheitsbeschädigung, Körperverletzung bis hin zum Tod eines Fluggastes durch einen Unfall. Soweit rechtlich zulässig, entbindet der Passagier den/die Luftfrachtführer und seine Leute sowie den Halter von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht.
  • 5. Alle mitgeführten Gegenstände, wie z.B. Kamera, Mobiltelefon, Brille, unterliegen ausschließlich der Obhut des Passagiers.

    Terminierung
    Flugtermine können grundsätzlich mit jedem der oben aufgeführten Piloten vereinbart werden.
    Mit der vorläufigen Reservierung oder Vormerkung eines Flugtermins kommt es zu keinem Vertragsschluss.
    Dieser kommt erst durch den Flugantritt vor Ort zwischen dem ausführenden Piloten und dem Passagier zustande. Wir weisen darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Flugtermine kein Anspruch auf die Durchführung eines Tandemfluges besteht, wenn dies z.B. die vorherrschenden Witterungsverhältnisse, Krankheit oder die Eignung des Passagiers nicht erlauben. Diese Einschätzung obliegt alleine dem Ermessen des jeweilig ausführenden Piloten.
    Bei einem kurzfristigen Ausfall oder einer Terminverschiebung des Fluges besteht daher kein Anspruch auf die Rückerstattung sonstiger entstandener Kosten (z.B. Anfahrt, Übernachtung etc.).

    Ein vereinbarter Flugtermin ist eine verbindliche Reservierung. Sollte der Fluggast seinen Flugtermin absagen oder verschieben wollen, bitten wir um eine frühzeitige Nachricht.
    In Einzelfällen kann der Pilot oder Vermittler für eine Reservierung auch eine Anzahlung beanspruchen. Bei nicht passendem Flugwetter kann der Flugtermin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.

    Gutscheine
    Ein Gutschein ist grundsätzlich 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig und kann innerhalb dieser Frist eingelöst werden. Für die Einlösung eines Gutscheins ist die vorherige Vereinbahrung eines Flugtermins notwendig. Sollte der Tandemflug in dem vereinbarten Fluggelände dann z.B. aufgrund der Wetterbedingungen nicht stattfinden können, so kann der Pilot ggfs. anbieten, den Flug in einem unserer anderen Fluggelände durchzuführen. Eine Pflicht des Piloten hierzu besteht jedoch nicht, in diesem Fall muss der Flugtermin verschoben werden.

    Zahlungshinweis
    Die Bezahlung eines Tandemfluges findet entweder per Vorkasse nach Übermittlung der Zahlungsdetails des jeweiligen Piloten Vertragspartner oder bei Flugantritt vor Ort in bar statt. Gutscheine werden ausschließlich nach Zahlungseingang durch den jeweiligen Piloten versendet.

    Nutzungsrechte von Bildmaterial
    Der Passagier stimmt zu, dass alle während eines Tandemfluges gemachten Foto- und Videoaufnahmen mit dem Piloten nur für private Zwecke genutzt werden dürfen. Eine Veräußerung und kommerzielle Nutzung von Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Piloten. Der Pilot bestätigt wiederum das Bildmaterial für Werbezwecke wie z.B. Homepage, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Passagiers zu verwenden.

    Widerrufsbelehrung
    Vertragserklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Schriftform bei dem gekündigt werden, sofern die eigentliche Leistung noch nicht erbracht wurde.






  • Impressum


    Verantwortlich für den Inhalt der Webseite luftzeiten.de sind:

    Johannes Chalk
    Ennerbachstr. 16
    79674 Todtnau

    Lorenz Dycke
    Blauenstrasse 55
    CH-4054 Basel

    Tel +49 (0) 157 33 59 43 25

    info@luftzeiten.de

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    Datenschuterklärung der Webseite luftzeiten.de


    1.Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
    Luftzeiten.de bzw. deren Betreiber verarbeiten personenbezogene Daten von Besuchern/Kunden grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Webseite sowie unserer Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur nach Einwilligung des Kunden. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
    Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dafür eine genügende gesetzliche Grundlage vorliegt.

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    3. Rechte der Kunden

    3.1. Auskunftsrecht
    Der Kunde kann von den Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, welche ihn betreffen, verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat der Kunde ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und die Informationen gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung.
    Dem Kunden steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. Informationen, welche der Kunde bei der Buchung seines Fluges übermittelt, werden in einer zentralen Datenbank von luftzeiten.de in Dresden/Deutschland gespeichert und bearbeitet.

    3.2. Recht der Berichtigung
    Der Kunde hat ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

    3.3. Recht auf Löschung
    Der Kunde kann von dem Verantwortlichen verlangen, dass die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    A.) Die den Kunden betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
    B.) Der Kunde widerruft seine Einwilligung, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    C.) Die den Kunden betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    D.) Die Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

    3.4. Recht auf Unterrichtung
    Hat der Kunde das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Dem Kunden steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

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    Zur Wahrung der Rechte des Kunden stellt luftzeiten.de folgender Kontakt zur Verfügung:

    siehe Impressum